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Vertragsbedingungen für die Fabrik 44 - Stand Dezember 2007

 
WICHTIG: Lesen Sie sich die Vertragsbedingungen in Ruhe durch.
Die zum Teil etwas harten Bedingungen sind Folgen diverser Anlässe und betreffen sicherlich nur einen kleinen Teil der Mieter.
Wir müssen leider so hart verfahren wenn die Fabrik 44 in ihrem Glanz weiterhin für Veranstaltungen zur Verfügung stehen soll.
 
Mit dem/der Mieter/in wird ein schriftlicher Mietvertrag für die Fabrik 44 geschlossen. Personen unter 18 Jahren benötigen eine Genehmigung eines Erziehungsberechtigten. Wir behalten uns aus gegebenen Anlässen vor, die
Räumlichkeiten nicht an oder für Personen unter 21 Jahren zu vermieten.
Der Erziehungsberechtigte ist für die Einhaltung der Vertragsbedingungen verantwortlich und gleichzeitig auch der Mieter.

Gemietet wurden die Positionen die im Mietvertrag angegeben und bezahlt sind.

Verpflichtungen

Der Mieter verpflichtet sich zum pfleglichen Umgang mit dem Mietobjekt und dem Inventar. Der Mieter ist für seine Gäste verantwortlich und trägt Sorge das auch diese die Vertragsbedingungen einhalten.
Des Weiteren trägt der Mieter Sorge um die Einhaltung von Ruhe und Ordnung, Befolgung der gesetzlichen Vorschriften (Drogen u.ä.), sowie Verhinderung von Ruhestörung beim Verlassen der Fabrik 44. Anweisungen des Vermieters sind Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen hat der Vermieter das Recht auf sofortige Kündigung des Mietvertrages, der Mieter hat in solch einem Fall kein Recht auf eine Schadensersatzforderung.
Bei Vertragsabschluß ist die Miete sowie die Kaution im Voraus zu bezahlen. Der Vermieter verpflichtet sich die Räumlichkeiten am Vertragsgemäßem Tag zur entsprechenden Uhrzeit zur Verfügung zu stellen und eventuell schriftlich abgesprochene Vertragszusätze einzuhalten.


Nutzungsbedingungen
 
 1. Entstandenen Schäden
  Entstandene Schäden an den Räumlichkeiten und am Inventar dürfen ausschließlich vom Vermieter behoben werden.
 2. Lautstärke und Ruheverordnung
  Die Lautstärke muss so angepasst werden, dass keine Belästigung der Öffentlichkeit und der Nachbarschaft erfolgt. Ab 22.00 Uhr sind alle Türen und Fenster verschlossen zu halten, ein Aufenthalt seitlich und hinter dem Gebäude ist wegen Lärmbelästigung ab 22.00 Uhr verboten. Ein Aufenthalt außerhalb der Räumlichkeiten ist ab 22.00 Uhr nur vor dem Gebäude ( Niederwiesenstraße ) erlaubt. Die Musik muss ab 22.00 Uhr auf Zimmerlautstärke reguliert werden.
 3. Dauer der Veranstaltungen ( Sperrzeiten )
  Für private Veranstaltungen gibt es keine zeitliche Begrenzung. Für öffentliche Veranstaltungen gilt die Sperrzeitenregelung der Stadt Villingen - Schwenningen, es sei denn es wurde eine Sperrzeitverkürzung beantragt und genehmigt.
 4. Öffentliche Veranstaltungen
  Für öffentliche Veranstaltungen ist eine Genehmigung beim Amt für öffentliche Ordnung einzuholen. Des Weiteren wird für öffentliche Veranstaltungen, je nach Art der Veranstaltung folgendes benötigt: Ausschankgenehmigung, Sperrzeitverkürzung, Versicherung, Gemagebühren (siehe : www.gema.de). Zuständig ist die Gema-Augsburg - Telefon Zentrale 0821-50308-0 Telefon Durchwahl 0821-50308-31
 5. Reinigung
  Die Reinigung der benutzten Räume, falls diese selbst vorgenommen wird, Saal, Toiletten, Eingangsbereich innen und außen ist innerhalb der gemieteten Zeit vorzunehmen.
 6. Fenster und Türen
  Beim Verlassen der gemieteten Räume ist darauf zu achten, das alle Fenster und Türen fest verschlossen sind. Der Mieter haftet für Schäden die durch nicht verschlossenen Fenster und/oder Türen entstehen.
 7. Licht, Musik, Radio, Fernseher, Küchengeräte und sonstige elektrische Geräte
  Beim Verlassen der gemieteten Räume ist darauf zu achten, das alle Lichter, Radio, Musikanlagen, Fernseher, Küchengeräte und sonstige elektrische Geräte ausgeschaltet sind.
 8. Fluchttüren
  Die Tür im Garagentor im Saal sowie die Tür an der Rückseite des Saals sind Fluchttüren. Es ist darauf zu achten das diese Türen nicht zugestellt werden und als solche auch benutzbar bleiben
 9. Untervermietung
  Der Mieter ist nicht berechtigt die Räumlichkeiten weiter zu vermieten.
10. Schlüssel
  Der oder die Schlüssel sind nach Ende des Mietvertrages (bei der Abnahme) abzugeben. Da es sich bei den Schlössern in der Fabrik44 um eine Schließanlage handelt entstehen bei Verlust des/der Schlüssel Kosten von ca. 1500,-€. Diese Kosten trägt der Verursacher des Verlustes der Schlüssel.
ACHTEN SIE DESHALB SORGSAM AUF DEN / DIE SCHLÜSSEL
11. Getränke
  Die Firma "Zschoche Getränkevertrieb und Abholmarkt" hat uns diverse Kühlgeräte und Inventar zur Verfügung gestellt, gleichzeitig besitzt die Firma Zschoche einen Schlüssel um die An- und Abholung der Getränke zu vereinfachen.
Aus diesem Grund müssen alle Getränke für Veranstaltungen jeglicher Art von der Firma "Zschoche Getränkevertrieb und Abholmarkt" bezogen werden.
Ausnahmen von dieser Regelung gelten nur mit unserer schriftlichen Genehmigung.
Bei Nichteinhaltung behalten wir die Kaution als Entschädigung ein.

 

Nach mehrmaligen Problemen mit der Endreinigung, Beschädigungen und Lärmbelästigungen
weisen wir Sie auf folgendes hin.

 1.

 
Eine oberflächliche Reinigung kann von uns nicht abgenommen werden da wir jedem Mieter ordentlich gereinigte Räume zur Verfügung stellen. Eine Nachreinigung kann aus zeitlichen Gründen in der Regel nur von uns durchgeführt werden und wird somit in Rechnung gestellt. Preise siehe oben.
 2.
 
Die Reinigung gilt auch für den Außenbereich, dieser ist spätestens am Vormittag des darauf folgenden Tages
zu säubern.
 3.
 
Beschädigungen werden ausschließlich von uns beseitigt und werden nach Stunden und Material berechnet.
Der Stundensatz beträgt 50,- € inklusive MwSt.
 4. Fehlende oder defekte Gegenstände werden ausschließlich durch uns ersetzt.
 5. Verschmutzungen der nachbarschaftlichen und öffentlichen Bereiche werden mit 100,-€ berechnet
 6.
 
Sollten die Vertragsbedingungen bezüglich der Lärmbelästigung nicht eingehalten werden wird die
Kaution einbehalten.