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Vertragsbedingungen für die Fabrik 44 - Stand Dezember 2007 |
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WICHTIG: Lesen Sie sich die Vertragsbedingungen in Ruhe durch. Die zum Teil etwas harten Bedingungen sind Folgen diverser Anlässe und betreffen sicherlich nur einen kleinen Teil der Mieter. Wir müssen leider so hart verfahren wenn die Fabrik 44 in ihrem Glanz weiterhin für Veranstaltungen zur Verfügung stehen soll. |
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Mit dem/der Mieter/in wird ein schriftlicher Mietvertrag für die Fabrik 44
geschlossen. Personen unter 18 Jahren benötigen eine Genehmigung eines
Erziehungsberechtigten. Wir behalten uns aus gegebenen Anlässen vor, die Räumlichkeiten nicht an oder für Personen unter 21 Jahren zu vermieten. Der Erziehungsberechtigte ist für die Einhaltung der Vertragsbedingungen verantwortlich und gleichzeitig auch der Mieter. Gemietet wurden die Positionen die im Mietvertrag angegeben und bezahlt sind. Verpflichtungen Der Mieter verpflichtet sich zum pfleglichen Umgang mit dem Mietobjekt und dem Inventar. Der Mieter ist für seine Gäste verantwortlich und trägt Sorge das auch diese die Vertragsbedingungen einhalten. Des Weiteren trägt der Mieter Sorge um die Einhaltung von Ruhe und Ordnung, Befolgung der gesetzlichen Vorschriften (Drogen u.ä.), sowie Verhinderung von Ruhestörung beim Verlassen der Fabrik 44. Anweisungen des Vermieters sind Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen hat der Vermieter das Recht auf sofortige Kündigung des Mietvertrages, der Mieter hat in solch einem Fall kein Recht auf eine Schadensersatzforderung. Bei Vertragsabschluß ist die Miete sowie die Kaution im Voraus zu bezahlen. Der Vermieter verpflichtet sich die Räumlichkeiten am Vertragsgemäßem Tag zur entsprechenden Uhrzeit zur Verfügung zu stellen und eventuell schriftlich abgesprochene Vertragszusätze einzuhalten. Nutzungsbedingungen
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Nach mehrmaligen Problemen mit der Endreinigung,
Beschädigungen und Lärmbelästigungen |
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| 1. |
Eine oberflächliche Reinigung kann von uns nicht abgenommen werden da wir jedem Mieter ordentlich gereinigte Räume zur Verfügung stellen. Eine Nachreinigung kann aus zeitlichen Gründen in der Regel nur von uns durchgeführt werden und wird somit in Rechnung gestellt. Preise siehe oben. |
| 2. |
Die Reinigung gilt auch für den Außenbereich, dieser ist
spätestens am Vormittag des darauf folgenden Tages zu säubern. |
| 3. |
Beschädigungen werden ausschließlich von uns beseitigt und
werden nach Stunden und Material berechnet. Der Stundensatz beträgt 50,- € inklusive MwSt. |
| 4. | Fehlende oder defekte Gegenstände werden ausschließlich durch uns ersetzt. |
| 5. | Verschmutzungen der nachbarschaftlichen und öffentlichen Bereiche werden mit 100,-€ berechnet |
| 6. |
Sollten die Vertragsbedingungen bezüglich der
Lärmbelästigung nicht eingehalten werden wird die Kaution einbehalten. |