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Marktordnung |
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| 1. | Die Preise gemäß Aushang gelten ausschließlich für private Anbieter mit haushaltsüblichem Sortiment. |
| 2. | Das Anbieten und der Verkauf von lebenden Tieren, Plagiaten, Raubkopien, NS-Artikeln, Waffen jeglicher Art,
Gewalt verherrlichenden und rassistischen Schriften, pyrotechnische Gegenstände, Pornographie und alle vom Gesetzgeber untersagten Waren ist generell verboten! Ein Verstoß hat einen sofortigen Platzverweis ohne Gebührenerstattung zur Folge. |
| 3. | Das Verteilen von Werbung auf dem gesamten Gelände ist nur mit Genehmigung bzw. durch das
Personal des Veranstalters zulässig. Hierfür gelten gesonderte Konditionen. Werbung welche ohne Genehmigung des Veranstalters verteilt wird, zieht einen sofortigen Platzverweis, sowie Schadenersatzforderungen gegen den Verteiler sowie den Auftraggeber des Verteilers nach sich! Verteilung von Werbung für Veranstaltungen jeder Art wird als Hausfriedensbruch und Störung des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs zur Anzeige gebracht. Der Herausgeber haftet für die von ihm in Umlauf gebrachten Plakate und Flyer auch für seine Erfüllungsgehilfen. |
| 4. | Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Marktordnung und den
Marktfrieden können einen Platzverweis ohne Gebührenerstattung zur Folge haben. |
| 5. | Einlass-/Aufbautermine siehe jeweilige Terminübersicht. Der Abbau darf erst nach Beendigung des Flohmarkts beginnen. |
| 6. | Jeder Aussteller hat seinen Platz sauber zu verlassen. Anfallender Müll ist wieder mitzunehmen und privat zu entsorgen. |
| 7. | Jeder Aussteller hat auf Aufforderung des Veranstalters seinen Namen und seine Anschrift bekannt zu geben. |
| 8. | Das Abspielen von Musik am Stand ist nicht gestattet. |
| 9. | Die maximale Tiefe eines Standes darf 2 Meter nicht überschreiten. Die Standgebühr gemäß Aushang ist auf
Aufforderung des Veranstalters zu bezahlen. |
| 10. | Jeder Aussteller ist für seinen Stand, sowie die Sicherung verantwortlich. Der Veranstalter haftet nur
für Schäden welche von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. |
| 11. | Es kann witterungsbedingt zu Bildung von Schnee- und Eisglätte, bzw. Rutschgefahr nach Regenfällen kommen.
Jeder Besucher betritt das Veranstaltungsgelände auf eigene Gefahr ! |
| 12. | Mit dem Betreten des Geländes erkennen Sie die Marktordnung an. Es gilt die Marktordnung in der jeweils neuesten Fassung. |
| Datum: 15.10.2007 | |